Zur Person
Rechtsanwalt Lars Finke, LL.M., ist in zwei Spezialgebieten tätig: Erbrecht und Familienrecht.
Er ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht, dieser Titel wird von der Rechtsanwaltskammer an Anwälte verliehen, die über besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrung verfügen, Fachanwälte sind zu ständiger Fortbildung verpflichtet und müssen diese nachweisen.
Hier haben Sie es nicht mit wechselnden Anwälten zu tun, Sie können darauf vertrauen, dass der Anwalt, den Sie persönlich beauftragt haben, Sie durchgehend bis zum Abschluss des Mandats bzw. Verfahrens begleitet, erforderlichenfalls auch durch mehrere Instanzen.
Die Kanzlei hat ihren Sitz in Duisburg, gerichtliche Vertretungen erfolgen grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet.
Rechtsanwalt Finke ist Mitglied folgender Fachgesellschaften.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
- ARGE Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutscher Familiengerichtstag (DFGT)
- ARGE Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutscher Juristentag (djt)
Lebenslauf
geboren in Bayern, aufgewachsen im Rheinland
- 1988-1995 Studium der Rechtswissenschaft in Marburg, Hamburg und Tübingen
- 1995-1997 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag, Mitarbeit an Gesetzentwürfen im Familien- und Erbrecht (Reform des Kindschaftsrechts, erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder, Ehewohnung, Gewaltschutz, "Homo-Ehe", heute: "Ehe für alle").
- 1995-1997 Juristisches Referendariat am Landgericht Duisburg
- seit 1997 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
- 2011 Master of Laws (LL.M.) (Masterarbeit: "Scheidung von den Schwiegereltern? - Rückforderungs- und Ausgleichsansprüche bei Scheitern der Ehe")
- 2012-2015 Erstgutachter im Masterstudiengang "Anwaltsrecht und Anwaltspraxis" (Fernuniversität Hagen)
- seit 2016 Testamentsvollstrecker